Der Tierschutz

Tierschutz

Verwilderte, freilebende Katzen, die bei uns im Tierheim abgegeben werden, werden zunächst von lästigen Parasiten wie Flöhen, Zecken und Läusen befreit. Anschließend bekommen sie Impfungen gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen und werden gegebenenfalls von einem Tierarzt kastriert. Oft wird innerhalb von 7-14 Tagen der Eigentümer der Katze gefunden, andernfalls werden die Katzen in ein neues Zuhause vermittelt. Verwilderte Katzen werden meist an Bauern- oder Reiterhöfe vermittelt. Bevor sie dort wieder ins Freie dürfen, werden sie zunächst eine Woche in einem geschlossenen Raum gefüttert, um sie an die neue Umgebung, die neuen Menschen und den neuen Futterplatz zu gewöhnen. In der heißen Sommerzeit sind stehende Gewässer (wie z. B. das Wasser der „Kemnade“) mit dem Botulismuserreger befallen. Den dort lebenden Schwänen und anderen Wasservögeln steht ein qualvoller Tod bevor, sofern man sie nicht einfängt, behandelt und an anderen fließenden Gewässern wieder aussetzt. Einige Tiere sind so entkräftet, dass sie sofort tierärztlich versorgt werden müssen und in unserem Tierheim bis zu ihrer vollständigen Genesung gepflegt werden. Es kommt auch vor, dass Wasservögel eingefangen werden müssen, um verschluckte Angelhaken zu entfernen.

Entlaufene Tiere

Wenn ein Tier vermisst wird
Falls Ihnen ein Haustier entlaufen ist melden Sie sich bitte umgehend im Tierheim (0 23 02/64 45 0). Außerhalb der Dienstzeiten werfen Sie uns eine Nachricht, am besten mit Bild, in den Briefkasten. Oftmals suchen Herrchen oder Frauchen den ganzen Tag nach dem vermissten Tier, dieses aber sitzt schon seit Stunden im Tierheim. Nach Ihrem Tier zu suchen ist sinnvoll und wünschenswert, aber informieren Sie parallel sofort das Tierheim. Auch andere Tiere als Hunde oder Katzen werden als Fundtier im Tierheim abgegeben. Daher melden Sie sich bitte bei jeder Tierart sofort bei uns. Zur Vorsorge lassen Sie bitte Ihre Katze/Ihren Hund entweder tätowieren oder mit einem Mikrochip versehen und bei einem Zentralregister registrieren (z.B. bei TASSO oder dem deutschen Haustierregister). Eine Kennzeichnung allein reicht nicht aus, wenn wir diese nicht dem Besitzer zuordnen können.

Gefundene Tiere

Wenn sie ein Tier gefunden haben
Wenn Ihnen ein Haustier zugelaufen ist, befragen Sie bitte als erstes Ihre unmittelbare Nachbarschaft, ob jemand die Halter des Tieres kennt. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, verständigen Sie bitte das Tierheim (0 23 05/64 45 0) – eventuell ist das Tier dort bereits als vermisst gemeldet. Nachts und an Wochenenden verständigen Sie bitte die örtlichen Polizeidienststellen. Sollte das Tier nicht vermisst werden, wird es im Tierheim untergebracht, um dort auf seinen Besitzer zu warten. Nach 2 Wochen Aufenthalt im Tierheim gehen wir davon aus, das niemand das Tier vermisst ( = ausgesetzt) und das Tier wird zur Weitervermittlung freigegeben. Fundtiere sind Sache der Kommunen. Für folgenden Kommunen übernimmt das Tierheim diese öffentliche Aufgabe: Stadt Sprockhövel Stadt Wetter Stadt Herdecke Stadt Ennepetal Stadt Breckerfeld Diese Kommunen erstatten dem Tierheim die Kosten zur Fundtierunterbringung. Daher können Fundtiere aus anderen Kommunen nicht aufgenommen werden.